Mängel
Mängel
sind unzureichende Leistungen aus denen Schäden entstehen. Der tatsächliche
Zustand weicht vom vertraglich zugesicherten ab. Dies entsteht unter
anderem durch nicht korrigierte Fehler.
Es
gibt drei verschiedene Varianten:
Ø
nachzubessernde Mängel (Anspruch auf Beseitigung)
Ø
hinnehmbare Mängel (Aufwand der Beseitigung ist zu hoch
=> Minderung)
Ø
hinzunehmende Mängel (Grenzwert wird nicht überschritten)
Die Beurteilung darüber ist Aufgabe eines
Sachverständigen, der Ihre Forderungen untermauern kann.